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Unsere Leistungen im Rahmen des BEM

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung [...] mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

§ 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Externes Fallmanagement

Unser externes Fallmanagement vermeidet betriebliche Interessenkonflikte und entlastet Sie zeitlich, so dass Sie sowohl Ihrer gesetzlichen Verantwortung als Arbeitgeber, als auch der Fürsorge für erkrankte Mitarbeiter bestmöglich nachkommen können. Wir garantieren eine rechts- und datenschutzkonforme, vertrauliche Durchführung und Dokumentation.

Mit Hilfe unserer Analyseinstrumente erfassen wir darüber hinaus die in Ihrem Verantwortungsbereich häufig vorkommenden Risiken für Langzeiterkrankungen, so dass Sie diesen durch geeignete Maßnahmen systematisch und erfolgreich entgegenwirken können.

Unser Fallmanagement umfasst auf Einzelfallebene:

Gerne erstellen wir Ihnen nach einem ausführlichen Vorgespräch ein individuelles Angebot!