Kinderschutzkonzepte

Wenn Ihnen Kinder und Jugendliche anvertraut sind, optimiert ein gut durchdachtes Kinderschutzkonzept deren Schutz und gibt Ihren Mitarbeitern Handlungssicherheit in unklaren Situationen.

Wie schützen Sie Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch?

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben – z.B. als Dienstleister, in einem Krankenhaus oder einer pädagogischen Einrichtung, dann haben Sie besondere Aufgaben zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Sie sind gefragt, Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln, um Grenzüberschreitungen, Gewalt und sexuellem Missbrauch vorzubeugen bzw. im Verdachtsfall schnelle und wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzusetzen.

Was tun Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Ihnen vielleicht kurzfristig zur Betreuung anvertrautes Kind zu Hause misshandelt wird? Wie verhalten Sie sich, wenn Sie durch das stark sexualisierte Verhalten eines Kleinkindes verunsichert sind? Welche Regeln für einen angemessenen Umgang mit der Privat- und Intimsphäre der Ihnen anvertrauten Kinder gibt es in Ihrem Unternehmen? Dies sind nur einige der Fragen, die im Zusammenhang mit dem Thema Kinderschutz aufkommen können.

»In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch [Sozialgesetzbuch VIII] erbringen, ist sicherzustellen, dass 1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, 2.bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird [...].«
§8a (4), Sozialgesetzbuch VIII

Unsere Kinderschutzfachkräfte unterstützen Sie

Kinderschutz ist dem Gesetzgeber besonders wichtig. Er setzt Kinderschutzfachkräfte (auch „insoweit erfahrene Fachkräfte“ nach §8a SGB VIII genannt) dafür ein, Institutionen und Einrichtungen bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Kontext einer vermuteten Kindeswohlgefährdung zu unterstützen. Diese „Kinderschutzfachkräfte“ können bei der Gefährdungseinschätzung für ein Kind beratend hinzugezogen werden. Für Träger der Jugendhilfe ist dieses Vorgehen heute bereits verpflichtend. Für alle anderen mit Kindern arbeitenden Einrichtungen sollte es – so sind wir überzeugt – eine Selbstverständlichkeit sein.

Unsere Kinderschutzkonzepte dienen nicht nur dem Schutz der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen, sondern geben auch Ihren Mitarbeitern Informationen und Sicherheit in der täglichen Arbeit. Immanuel Dialog verfügt über ein breites Netz von erfahrenen und qualifizierten Kinderschutzfachkräften.

Unser Leistungsspektrum in Sachen Kinderschutz

  • Entwicklung und Implementierung von Kinderschutzkonzepten
  • Workshops zur Risikoeinschätzung und -bewertung
  • Organisation von Präventionskursen und Trainings
  • Gefährdungseinschätzung im Falle des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung
  • Erstellung von individuellen Schutzplänen
  • Entwicklung von Regularien zu Integration, Inklusion und Partizipation von Kindern und Jugendlichen
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter für gewaltfreie Kommunikation
  • Bereitstellung spezieller Beratungsleistungen (z.B. Fremdsprachen)

Gerne erstellen wir Ihnen nach einem ausführlichen Vorgespräch ein individuelles Angebot!

 
 
 
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